Der Staat in der Corona-Krise?

Der Staatsrechtler Alexander Thiele über populistische Machthaber wie Donald Trump und die Vorteile, die der deutsche Föderalismus und unser freiheitliches System bieten

Die Corona-Pandemie ist alles andere als vorbei, ob und wann wir eine zweite Welle erleben, ist unklar. Dennoch scheint es angesichts der bisherigen Erfahrungen auch aus der Perspektive des Staatsrechts – man könnte auch sagen des Grundgesetzes – sinnvoll, eine erste Bilanz zu ziehen. Das soll im Folgenden anhand von fünf Beobachtungen geschehen.

Erstens. Der Staat ist in der Pandemie mit Wucht zurückgekehrt. Der berüchtigte ,Leviathan‘ hat trotz Europäisierung und Globalisierung weltweit gezeigt, was er kann, wenn er will. Von Indien über die europäischen Staaten bis hin zu den USA und Südamerika: Überall wurden drastische Maßnahmen implementiert, die sich auf das tägliche Leben massiv auswirkten. Die Welt stand still – nicht trotz, sondern wegen des Staates. Das sollte uns keineswegs pauschal beunruhigen, aber mahnen, sich um den eigenen Staat, die eigene Demokratie auch außerhalb der Krise zu kümmern. Denn diese Macht möchte man nicht in falschen Händen wissen. Was das bedeuten kann, wissen wir durch den Blick auf autoritäre Systeme schon lange – zuletzt haben aber Personen wie Trump, Bolsonaro oder Johnson gezeigt, dass auch demokratische Ordnungen fragil sind. Diese populistischen Machthaber zeigen zugleich: Es ist nicht egal, wer ein Land regiert, schon gar nicht in der Krise.

Zweitens. Der Staat genießt in Deutschland großes Vertrauen. Die ergriffenen Maßnahmen wurden von der Bevölkerung vor allem in der Anfangszeit mit großem Verständnis und weitgehend freiwillig umgesetzt. Das sollte nicht mit blindem Untertanengehorsam verwechselt werden. Jeder Staat ist auf solches Vertrauen angewiesen. Die zwangsweise Durchsetzung muss im demokratischen Verfassungsstaat die Ausnahme bleiben. Dass dieses Vertrauen existiert, ist also eine gute Nachricht. Und es wurde den politischen Entscheidungsträgern auch zu Recht entgegengebracht. Gerade im Vergleich zu anderen Staaten zeigten diese, wie ein ernsthafter und auf Fakten basierender Umgang mit einer solchen Krise aussehen kann. Das heißt nicht, dass alle Maßnahmen richtig und verfassungsrechtlich bis in jedes Detail tragbar waren. Im Rechtsstaat passieren Fehler – und solche hat es auch hier gegeben. Gleichwohl wird man den Akteuren eine grundlegende Ernsthaftigkeit, ein stetes Bemühen nicht absprechen können. Die Krise zeigt aber auch: Dieses Vertrauen muss sich der Staat dauerhaft erarbeiten, und nicht zuletzt im Zusammenhang mit den Lockerungen ist es bisweilen auf eine harte Probe gestellt worden. Auch hier gilt es also, wachsam zu bleiben.

Drittens. Der Bundesstaat funktioniert. Das mag überraschend klingen, ist doch gerade das unterschiedliche Vorgehen der Bundesländer auch medial immer wieder kritisiert worden. Von ,Flickenteppich‘ und ,Kompetenzwirrwarr‘ war da die Rede. Das aber beruhte auf einem grundlegenden Missverständnis des Bundesstaates, der durch unterschiedliche Regelungen nachgerade geprägt ist. Die Sehnsucht nach Einheitlichkeit und die Nichtexistenz von Ambiguitätstoleranz entsprechen insofern zwar durchaus dem Zeitgeist, aber gerade in der Krise hat sich das grundgesetzliche Konzept bewährt: Denn die zahlreichen Akteure nötigen auch zu einem umfassenden Diskurs auf der politischen Ebene. Wo einer allein agiert, agiert dieser meist entweder zu schnell oder zu zögerlich. Die Verantwortung auf mehrere Schultern zu verteilen, kann insofern auch entlastend wirken und zu besseren Entscheidungen führen – insgesamt wird man nicht leugnen können, dass Deutschland insgesamt vergleichsweise gut durch die Krise gekommen ist. Wo sich 16 Bundesländer und der Bund absprechen und die wesentlichen Schritte koordinieren, erhält eine solche Entscheidung zudem eine weit größere Legitimation und Legitimität, fehlerhafte Entscheidungen wirken sich nicht sogleich für alle gleichermaßen aus.

Viertens. Die Grundrechte können massiv eingeschränkt werden. Sie wurden also in der Krise keineswegs abgeschafft, wie bisweilen vorgetragen wurde. Das Grundgesetz erlaubt erhebliche Eingriffe in die persönliche Freiheit. Es verlangt dafür allerdings gute Gründe und die Achtung der Verhältnismäßigkeit. Schaut man auf die bisherigen Maßnahmen zurück, war das denn auch weitgehend der Fall. Der Schutz des Lebens und der Gesundheit ist ein wichtiges staatliches Ziel, das Gros der Maßnahmen – nicht zuletzt das Kontaktverbot – war daher gerechtfertigt. Allerdings: Jede einzelne Maßnahme muss diese Anforderungen erfüllen, und da offenbaren sich bei einigen doch Zweifel. Gerade in Krisensituationen neigt die Exekutive – aus durchaus nachvollziehbaren Gründen – dazu, bisweilen über die Stränge zu schlagen. Es gilt daher gerade aus der Perspektive der Rechtswissenschaft, wachsam zu sein und den Finger immer wieder in die verfassungsrechtlichen Wunden zu legen. Die Krise darf zu keiner Krise des Rechts werden. Ich selbst habe immer wieder einzelne Maßnahmen angeprangert, und nach einer anfänglichen Zurückhaltung sind mittlerweile auch die Gerichte aktiv geworden und haben einzelne Maßnahmen aufgehoben. Solche Kritik und Kontrolle sollte nicht als Behinderung effektiver Krisenbewältigung diffamiert werden. Der gewaltenteilende Rechtsstaat weist den einzelnen Akteuren bewusst unterschiedliche Aufgaben zu, die auch in der Krise sicherstellen sollen, zu guten und vor allem akzeptanzfähigen Entscheidungen zu kommen. Insofern sollte es auch nicht zu einem pauschalen Vertrauensverlust in die Regierung führen, wenn einzelne ihrer Maßnahmen gerichtlich kassiert werden. Tatsächlich zeigt das eher die Funktionsfähigkeit des demokratischen Systems. Denn ein Rechtsstaat kann nicht garantieren, dass – gerade in der Krise – keine Rechtsverstöße auftreten. Er geht mit diesen aber offen um und sanktioniert sie. Und genau das ist auch geschehen.

Fünftens. Zum Abschluss damit vielleicht ein letzter Appell: Die massiven Einschränkungen unserer Freiheiten haben uns vielleicht erst wirklich bewusst gemacht, in welch freiheitlichem System wir außerhalb der Krise leben. Das ist bei einem Blick in die Welt alles andere als selbstverständlich. Für diese Freiheiten einzustehen und sich für die Funktionsfähigkeit des demokratischen Verfassungsstaates einzusetzen, ist daher wichtiger denn je. Bleiben wir hier zu lethargisch, könnte es eines Tages zu spät sein, denn: Demokratische Systeme erhalten sich nicht von selbst.

Illustration: Laura Finke
Über den Autor:

Alexander Thiele ist Staatsrechtler an der Universität Göttingen. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören unter anderem die Demokratietheorie und die Allgemeine Staatslehre, mit denen sich auch zwei seiner aktuellen Bücher beschäftigen.
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