Die Sternstunde ihres Lebens

Elisabeth Selbert ist eine der ,Mütter des Grundgesetzes‘, das vor 70 Jahren verabschiedete wurde. Dass es in Artikel 3 heißt, „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, ist vor allem ihr – deren Weg sie für eine prägende Zeit nach Göttingen führte – und ihren Mitstreiterinnen zu verdanken.

Am 22. September 1896 wird Martha Elisabeth Rohde als zweites von vier Kindern eines Justizoberwachtmeisters in Niederzwehren bei Kassel geboren. Weil ihr der Weg zu einer Lehrerausbildung verwehrt blieb, absolviert sie die Höhere Handelsschule und beginnt 1913 als Auslandskorrespondentin bei einem Kasseler Unternehmen. Im Jahr 1918 lernt sie Adam Selbert kennen, den damaligen Vorsitzenden des Arbeiter- und Soldatenrates in Niederzwehren. Von ihm für das politische Engagement begeistert, tritt sie in die SPD ein und wird kurz darauf zur Gemeindeverordneten gewählt.

Zwei Jahre später heiratet das Paar, 1921 kommt der erste Sohn zur Welt, und im Jahr 1922 folgt der zweite. In einer klassischen Ehe der damaligen Zeit wäre damit die berufliche Karriere der Ehefrau – ganz zu schweigen von ihrem politischen Engagement – beendet gewesen. Doch die Selberts führen eine partnerschaftliche, gleichberechtigte Ehe. Anstatt sich allein um den Haushalt und die Kinder zu kümmern, behält Elisabeth Selbert ihre politischen Ämter, holt mit 30 Jahren das Abitur nach und nimmt anschließend ein Studium der Rechtswissenschaften auf – bestärkt von ihrem Ehemann und der Familie. Im Jahr 1926 beginnt Elisabeth Selbert ihr Studium an der Marburger Universität. Auch wenn Frauen zu dieser Zeit teilweise mehr als 20 Prozent der Studierenden ausmachen, werden sie im männlich geprägten Universitätsbetrieb häufig als Fremdkörper angesehen. Elisabeth Selbert sticht zusätzlich hervor, denn sie ist deutlich älter als ihre Kommilitoninnen, dazu noch Mutter von zwei Kindern, politisch engagiert und äußerst zielstrebig.

Ein schnellstmöglicher Abschluss ihres Studiums ist aus finanziellen Gründen unumgänglich: Die Studiengebühren von 250 Mark pro Semester und die monatlichen Fahrtkosten von rund 40 Mark – an ein Zimmer ist nicht zu denken – übersteigen die finanziellen Möglichkeiten der Selberts. Ohne familiäre Unterstützung wären diese Anstrengungen nicht zu meistern gewesen. Während Adam Selbert den Lebensunterhalt bestreitet und Elisabeth täglich zur Universität pendelt, kümmern sich die Großeltern um die beiden Enkel und eine Schwester um den Haushalt.

Im Wintersemester 1927 schreibt sich Elisabeth Selbert schließlich unter der Matrikelnummer 111 an der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität in Göttingen ein. Sie ist eine von fünf Frauen unter 350 Studierenden. Der Wechsel nach Göttingen wurde notwendig, weil sie in Marburg keinen Doktorvater findet. Am täglichen Pendeln ändert sich zuweilen ebenso wenig wie an ihrer Zielstrebigkeit.

Über ihren studentischen Alltag in Göttingen ist nur wenig bekannt. Elisabeth Selbert steht für gewöhnlich um sechs Uhr auf, bereitet das Frühstück für die Familie vor und legt ihren Söhnen die Kleider zurecht. Anschließend macht sie sich auf den Weg nach Göttingen, besucht ihre juristischen Veranstaltungen im Auditorium und kehrt abends nach Kassel zurück. An ein ausgelassenes Studentenleben, Ausflüge mit den Kommilitonen oder Konzert- und Theaterbesuche ist in all den Jahren nicht zu denken, weder finanziell noch zeitlich. Das Studium geht vor. Im Oktober 1929 besteht sie das 1. Staatsexamen beim Oberlandesgericht Kassel. Noch im selben Jahr reicht sie ihre fertige Dissertation zur ,Ehezerrüttung als Scheidungsgrund‘ ein und wird nach Bestehen der mündlichen Prüfung im Juli 1930 zur Doktorin der Rechtswissenschaften promoviert. Doch die jahrelange Dauerbelastung fordert während des anschließenden Referen dariats ihren Tribut: Elisabeth Selbert erleidet einen Nervenzusammenbruch. Es dauert ein halbes Jahr, bis sie das Referendariat fortführen kann.

Im Jahr 1934 wird sie als eine der letzten Anwältinnen in Deutschland zugelassen, bevor die Nationalsozialisten diesen Berufsweg für Frauen verschließen. Im Jahr zuvor hatten die Nationalsozialisten im Zuge der Machtübernahme mehrere Tausend Gewerkschafter, Kommunisten und Sozialdemokraten aus dem Staatsdienst entlassen, teilweise verhaftet und interniert. Auch Adam Selbert ist hiervon als sozialdemokratischer Kommunalpolitiker betroffen. Er wird zwar nach einigen Wochen aus der Haft entlassen, muss aber fortwährend auf seine früheren Beamtenbezüge verzichten. Bis zum Kriegsende 1945 gelingt es der Anwältin Selbert, die Familie zu ernähren.

Nach Ende des zweiten Weltkriegs wird Dr. Elisabeth Selbert in den Kasseler Stadtrat, zum Mitglied der verfassunggebenden Landesversammlung Hessens und in den SPD-Parteivorstand gewählt. Im Sommer 1948 verfügen die Westalliierten die Bildung des Parlamentarischen Rates, welcher der zukünftigen Bundesrepublik eine demokratische Verfassung geben soll. Die hoch qualifizierte Juristin wird in ihrer hessischen Heimat jedoch nicht nominiert. Es ist der Fürsprache des SPD-Vorsitzenden Kurt Schumacher und der Frauenbeauftragten im SPD-Vorstand, Herta Gotthelf, zu verdanken, dass der niedersächsische Landtag die in Göttingen ausgebildete Doktorin der Rechtswissenschaften schließlich in den Parlamentarischen Rat entsendet.

Bis der Männer und Frauen gleichstellende Satz jedoch in das Grundgesetz aufgenommen wird, liegt ein steiniger Weg vor Elisabeth Selbert und ihren Mitstreiterinnen. Im September 1948 lehnt der Ausschuss für Grundsatzfragen die von Elisabeth Selberts Parteikollegin Friederike Nadig eingebrachte Formulierung ,Männer und Frauen sind gleichberechtigt‘ ab. Nachdem Selbert mit einem gleichlautenden Vorschlag im Dezember 1948 ein zweites Mal im Hauptausschuss scheitert – wohlgemerkt auch am Widerstand der beiden Vertreterinnen der bürgerlichen Parteien –, startet sie zusammen mit Herta Gotthelf eine deutschlandweite Protestkampagne.

Während die rhetorisch erfahrene Selbert das daraus resultierende „Trommelfeuer von Petitionen, Resolutionen und Telegrammen“ öffentlichkeitswirksam einzusetzen weiß, kritisiert es der damalige FDP-Vertreter und spätere Bundespräsident, Theodor Heuss, als „Quasistürmlein“.

Tatsächlich erreichen den Parlamentarischen Rat weniger als 50 Eingaben, viele davon erst nach der Abstimmung. Noch Jahrzehnte später wird es Dr. Elisabeth Selbert als ihre persönliche Sternstunde bezeichnen, dass der Hauptausschuss des Parlamentarischen Rates am 18. Januar 1949 den Artikel 3, Absatz 2 annimmt und es seitdem im Grundgesetz heißt: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Auf den großen persönlichen wie politischen Triumph folgt allerdings – im Gegensatz zu vielen männlichen Mitgliedern des Parlamentarischen Rates – keine politische Karriere. Obwohl sie bei den Wahlen zum ersten Bundestag im Jahr 1949 auf dem vielversprechenden zweiten Listenplatz der hessischen SPD steht, fehlen ihr schlussendlich 200 Stimmen zum Bundestagsmandat. Ein hohes politisches Amt bleibt ihr später genauso verwehrt wie eine Position am Bundesverfassungsgericht. Bis Ende der 1950er-Jahre zieht sich Selbert von allen politischen Ämtern zurück und konzentriert sich fortan auf ihre Kanzlei. Am 9. Juni 1986 verstirbt Dr. Elisabeth Selbert im Alter von 89 Jahren in Kassel.

Wer sich heute in Göttingen auf die Suche nach Selberts Spuren begibt, wird schnell feststellen: Kein Denkmal, keine Gedenktafel und auch kein Straßenname erinnert an die Mutter des Grundgesetzes.

Doch gänzlich vergessen ist sie nicht: Im Jahr 2015 hat die Göttinger Kriminologieprofessorin Katrin Höffler an der Juristischen Fakultät das Elisabeth-Selbert-Mentoring-Programm ins Leben gerufen. Dieses soll juristische Wissenschaftlerinnen durch Seminare und Workshops fördern und miteinander vernetzen. Darüber hinaus wurde im Rahmen eines Stadtrundganges zum 100.  Jubiläum des Frauenwahlrechts erst kürzlich an Elisabeth Selberts Beitrag zur Gleichberechtigung und ihre kurze Zeit in Göttingen erinnert

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