Erfolgsfaktor Familie

Generationswechsel im Mittelstand: Stolpersteine und Erfolgsrezepte für Unternehmen in Familienhand. Experten geben Tipps und Ratschläge für das Rückgrat der deutschen Wirtschaft.

Familienunternehmen – ein schwammiger Begriff

„Familienunternehmen sind für mich dadurch gekennzeichnet, dass man quasi die eigene Familie im Unternehmen hat“, sagt Andre Schulte-Südhoff, Landesvorsitzender des Interessenverbandes ,Die Familienunternehmer‘ in Niedersachsen und selbst Geschäftsführer der Schuko GmbH in Bad Laer. „Dadurch geht man mit dem Thema Unternehmen ganz anders um, weil die Verantwortung für die Mitarbeiter eine riesige Rolle spielt und man das Unternehmen bestmöglich an die nächste Generation übertragen will.“
Im Grunde ist jedes Unternehmen, das einmal von einer Person gegründet wurde, ein Familienunternehmen, insoweit es sich weiterhin in Familienhand befindet – das kann vom Ein-Mann-Betrieb bis zum internationalen Großkonzern reichen. Eigentum und Leitung stimmen dabei nicht notwendigerweise überein. Eigentümer­geführt ist ein Unternehmen, wenn die Familienkontrolle besteht, aber mindestens einer der Eigentümer auch den Betrieb leitet. Letzteres ist überwiegend der Fall: 90 Prozent der deutschen Unternehmen sind Familienunternehmen, 88 Prozent sind eigentümergeführt.

Rahmenbedingungen verschlechtern sich

Deutschlands Stärke beruht auf dem breiten Mittelstand, der wiederum oftmals Familiensache ist, teils bereits seit mehreren Generationen. Doch dieser Mittelstand steht vor zunehmend existenzielleren Problemen. Der Verband ,Die Familienunternehmer‘ befragt regelmäßig seine Mitglieder, und das Stimmungsbild gibt Anlass zum Nachdenken. Schwierige Unternehmensnachfolge, Energiekosten, Fachkräfte und Bürokratie sind die großen Themen, die Familienunternehmen beschäftigen. Das an sich ist nicht neu – bemerkenswert hingegen ist, dass aufgrund der zunehmenden Belastungen „70 Prozent der Familienunternehmer denken gelegentlich und mehr als 20 Prozent regelmäßig darüber nach, das Unternehmen zu verkaufen“, sagt Andre Schulte-Südhoff. Und knapp die Hälfte aller Befragten gibt an, dass sie nicht wieder in Deutschland gründen würden. „Diese Ergebnisse haben mich persönlich umgehauen.“ Laut Einschätzung der Förderbank KfW könnten ­allein bis zum Ende 2023 rund 70.000 Unternehmen an der fehlenden Nachfolge scheitern. Hier machen sich vor allem die Regelungen zur Erbschaftssteuer bemerkbar.
Energiekosten hingegen sind das direkte Resultat politischer Entscheidungen: Die Energiewende hat Deutschland schon vor langer Zeit zu einem der Länder mit den höchsten Energiekosten werden lassen, die Russland-Sanktionen und damit die Selbstabschneidung von günstigen Gaslieferungen hat das ihre dazu beigetragen. Ergänzend sind es weitreichende gesetzliche Auflagen, die – wenn auch aus guten Absichten heraus – zusätzliche Ressourcen fressen. Beispiel Lieferkettengesetz, das eigentlich nur für Unternehmen ab 250 Mitarbeitern gilt. „Dennoch wirkt sich das genauso auf die kleineren Unternehmen aus, wenn sie Zulieferer sind, weil die großen natürlich wissen wollen, wie die anderen Lieferketten aussehen.“

Thema Nummer 1: Nachfolger finden

Unternehmerverbände, Steuerberater, Anwälte – sie alle machen schon lange dieselbe Beobachtung, dass es ­immer schwieriger wird, einen Nachfolger aus dem Fa­milienkreis zu gewinnen. Aufgrund unterschiedlicher ­Lebensentwürfe, vor allem einem viel ausgeprägteren Wunsch nach einer guten Work-Life-Balance, fragen sich die Nachkommen deutlich häufiger, ob sie sich die 70-Stunden-­Woche der Eltern antun wollen. Daher hilft nur, das Thema im Familienkreis offen anzusprechen. „Die Eltern haben vielleicht einen Plan, aber ist das auch das, was die Kinder wollen?“, fragt Lutz Becker, Partner der Göttinger Steuerberatungsgesellschaft Quattek & Partner. Ist Interesse im eigenen Kinderkreis vorhanden, ist die Nachfolge dadurch aber noch lange nicht in trockenen Tüchern. Der Seniorchef muss den Nachfolger überhaupt erst einmal für kompetent genug halten – keine Selbstverständlichkeit. Dann empfiehlt es sich, dass der Nachfolger nach Ausbildung oder Studium zunächst ein paar Jahre außerhalb Erfahrung sammelt, bevor er in das Familienunternehmen einsteigt. Wenn dem Neuen dann aber nicht genug Raum gegeben wird, weil der Senior nicht loslassen kann, kann die Nachfolge auch in diesem Stadium noch scheitern, obwohl der Prozess bereits seit Jahren am Laufen ist. Auf die Familienanamnese muss der Blick in die bestehenden Gesellschaftsverträge folgen: „Eliane Krüger, Sozia und Notarin der Göttinger Kanzlei Lampe Legal, ist Fachanwältin für Erbrecht und zertifizierte Fachberaterin für Unternehmensnachfolge und erläutert: „Im deutschen Recht herrscht der Grundsatz: Gesellschaftsrecht geht vor Erbrecht. Die Nachfolgeplanung im betrieblichen Bereich beginnt also mit der Überprüfung und gegebenenfalls Änderung der Gesellschaftsverträge. Das  Unternehmertestament für den privaten Vermögensbereich muss damit passgenau abgestimmt werden.“

Reden, reden, reden – die Familie

Die Familie ist der Dreh- und Angelpunkt des Unternehmens. Gelebte Erfahrungen ist, dass es zu Hause nur ein Thema gibt: das Unternehmen. „Aber nicht alle Gesellschafter und Familienmitglieder sind immer einer Meinung“, so Andre Schulte-Südhoff. „Fragen rund um das Unternehmen haben ganz viel mit Kommunikation auf Augenhöhe zu. Meistens stirbt ein Familienunternehmen an der Familie und nicht an wirtschaftlichen Fragen.“
Der Lebensinhalt der Elterngeneration steht früher oder später aber unweigerlich vor der Frage, was nach dem Ruhestand oder dem Tod aus dem Unternehmen wird. Denn wenn es um’s Geld geht, sind Familienkonflikte fast vorprogrammiert.
„Es ist zentral wichtig, dass man sich möglichst langfristig Gedanken über die Unternehmenszukunft macht und die ganze Familie für ein offenes Gespräch an den Tisch bekommt“, sagt Lutz Becker. Wichtig zu klären sind die unterschiedlichen Lebensentwürfe: Will überhaupt eines der Kinder das Unternehmen übernehmen? Was, wenn im Handwerk ein Kind den Betrieb fortführen kann und will, das andere Kind aber nichts mit dem Unternehmen zu tun hat? Wie lässt sich eine Gleichbehandlung der beiden Kinder gewährleisten?
Beckers Erfahrung nach ist es besser, jedem Familienmitglied möglichst ein klar definiertes Erbe zukommen zu lassen, statt eine Erbengemeinschaft zu bilden. Volker Looman spricht in seiner Kolumne im Finanzteil der FAZ beim Thema Erbengemeinschaften gern auch vom „Vorhof zur Hölle“. Und wenn es nur Ehepartner und Lebensgefährten der Kinder sind, die „von außen“ reinrufen und die Kinder irgendwann gegeneinander aufbringen.

Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer: Schlüssel Unternehmensbewertung

Der steuerliche Hauptknackpunkt für Familienunternehmen ist heutzutage die Erbschafts- oder Schenkungssteuer, die bei der Übertragung eines Unternehmens auf die nächste Generation anfallen. Bemessungsgrundlage für die Erbschafts- oder Schenkungssteuer ist der Unternehmenswert. Dieser wurde früher außergewöhnlich niedrig mit 30 bis 50 Prozent vom tatsächlichen Wert angesetzt. Hinzu kamen großzügige Freibeträge, Ausnahmen und Begünstigungen, wenn der Betrieb fortgeführt wurde und damit Arbeitsplätze erhalten blieben. So ließen sich Unternehmen regelmäßig steuerfrei an die nächste Generation übertragen – im Gegensatz zum Erbe von Privatvermögen.
Das Bundesverfassungsgericht hat hier aber die Frage nach der Steuergerechtigkeit aufgeworfen und den Gesetzgeber zu Nachjustierungen aufgefordert. ­Gleichzeitig gibt es eine lang anhaltende politische Gerechtigkeits­debatte über die Bevorzugung von Unternehmenserben. Das hat dazu geführt, dass eine steuerfreie Übertragung heute nur noch unter sehr engen Voraussetzungen möglich ist. Der ganze Prozess der Unternehmensbewertung und Prüfung der Verschonungsregeln ist hochkomplex geworden, mit zum Teil haarsträubenden Ergebnissen.
Die steuerliche Unternehmensbewertung nach dem gesetzlich vorgesehenen vereinfachten Ertragswertverfahren führt insbesondere aufgrund des Kapitalisierungsfaktors von 13,75 in der Praxis zu deutlich überhöhten Unternehmenswerten. Bei einer Gruppe von Unternehmen muss darüber hinaus jedes einzelne Unternehmen eigenständig bewertet werden. Insbesondere bei komplexeren Strukturen führt das vereinfachte Ertragswertverfahren zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen und ist nicht anwendbar. Die Steuerpflichtigen haben die Möglichkeit, auch ein eigenes
Unternehmenswertgutachten nach branchenspezifischen Bewertungsmethoden durch einen Sachverständigen erstellen zu lassen. In einfach gelagerten Fällen bieten einige Handwerkskammern für ihre Mitglieder die Erstellung solcher Gutachten kostenfrei an. Im Übrigen liegen die Kosten schnell im deutlich fünfstelligen Bereich.
Entsprechend gering ist die Bereitschaft, sich im Vorfeld damit zu befassen. Aber: „Ein Steuerberater ist sozusagen der Hausarzt des Unternehmers und des Unternehmens“, so Lutz Becker. „Ab einem bestimmten Lebensalter lassen Sie sich ja auch durchchecken. In einem Unternehmen helfen die regelmäßige Bewertung und Prüfung der Verschonungsregeln im Vorfeld, die steuerlichen Risiken und Belastungen bei Übertragung einschätzen und minimieren zu können.“ Eliane Krüger sieht dies etwas gelassener: „Das Erbrecht ermöglicht, dass 26 Millionen Euro Betriebsvermögen steuerfrei übertragen werden können. Kenner wissen, dass dies sogar bis zu 90 Millionen Euro ausgeweitet werden kann. Es kommt darauf an, auf der Klaviatur des Erbrechts richtig zu spielen. Das Recht ist eben für die Schlauen da … Nicht zu verachten sind die Freibeträge bei Vererbung zu warmer Hand, die mehrmals in Anspruch genommen werden können.“

Probleme durch den nachträglichen Wegfall der Ausnahmen oder Begünstigungen

Ein Familienunternehmen hat häufig keinen geringen Wert, doch das Vermögen des Betriebs ist zu weiten Teilen im Betrieb selbst gebunden – Maschinen, Grund­stücke, Gebäude, Mitarbeiter. Fällt nun eine Erbschafts-/Schenkungssteuer an, ist immer die Frage, wie die nicht unerheblichen Summen bezahlt werden können. Das geht nur über Kredite und aus dem laufenden Betrieb, indem liquide Mittel entnommen werden, die dadurch nicht für Investitionen zur Verfügung stehen. „Letztlich schwächt das die Unternehmen“, so Becker.
„Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass man durch den Wegfall der Begünstigungen anders denkt“, erzählt Andre Schulte-Südhoff. „Man bürdet den Erben eine hohe Verschuldung auf, und sie müssen sich für ein Unternehmen verbürgen, in dem Risiken hängen, die sie nur schwer absehen können. Das lässt einen den Verkauf in Erwägung ziehen.“ Dazu zählen etwa Sonderbelastungen, die nicht berücksichtigt werden: Wird ein Unternehmen übertragen, dann sind die Begünstigungen bei der Steuer an den Erhalt von Arbeitsplätzen geknüpft, gemessen an der Lohnsumme. Diese muss innerhalb der Behaltensfrist von bis zu sieben Jahren nach der Übertragung erreicht werden. Falls nicht, wird nachträglich die Begünstigung reduziert und werden zusätzliche Steuern fällig. Auch im Falle einer Insolvenz können nachträglich Steuern fällig werden. Die Sanktionen gegen Russland haben gezeigt, wie quasi über Nacht Lieferketten und Absatzmärkte wegbrechen und so auch eigentlich gesunde Unternehmen plötzlich in eine existenzielle Krise geraten können. „Mir macht das aktuelle Erbschaftssteuergesetz jedoch weniger Sorgen, aber der Vorschlag der CDU, mit pauschalen Steuersätzen zu arbeiten, kann verheerend sein – insbesondere, wenn mit hohen Eigenkapitalquoten in den Unternehmen gearbeitet wird“, sagt Schulte-Südhoff.

Im Blick – die größten Stolperfallen

Vorsorge für den Eventualfall: Notfallkoffer

Wichtig im Privaten wie im Geschäftlichen: Privat sollte den Hinterbliebenen Passwörter, Unterlagen, Adressen und Ansprechpartner zugänglich sein. Im Geschäftlichen ist der Hauptzweck, dass das Unternehmen handlungsfähig bleiben muss. Jemand muss das Unternehmen vertreten können, die Passwörter und Schlüssel haben, gegenüber Banken und Geschäftspartnern bevollmächtigt sein. „Wichtig ist, dass man jemanden hat, dem man wirklich vertraut und der die Dinge in die Hand nehmen kann“, erklärt Lutz Becker und Eliane Krüger ergänzt: „Wichtigstes Instrument für die Akzeptanz im Geschäftsleben ist die notarielle Vorsorgevollmacht.“

Das Testament

Hier sollte zwingend festgelegt werden, wer das Erbe erhält. Umgekehrt kommt es jedoch auch nicht selten vor, dass ältere Unternehmer, die Schwierigkeiten haben, loszulassen und sich aus ihrem Lebenswerk zurückzuziehen, gar nicht an diese Vorsorge und Übertragung des Besitzes denken wollen. Entscheidend ist: Je früher man sich Gedanken macht, desto besser und desto weniger Konflikte im Nachhinein. Ebenfalls wichtig: Alle Kinder müssen auf den Tisch, auch die Unehelichen und bisher unbekannten, um durch die Wahl der richtigen Rahmenbedingungen das Unternehmen nicht zu gefährden.

Konflikte mit dem (ein bisschen) ausgeschiedenen Senior-Chef

Auch nach der Übertragung des Unternehmens an die nachfolgende Generation kann es zu Konflikten kommen. So mancher eigentlich bereits aus dem Unternehmen ausgeschiedene Senior-Chef hat noch ein eigenes Büro und kommt weiterhin regelmäßig in den Betrieb. Sind die Verantwortlichkeiten nicht klar geregelt, kann das etwa die Betriebsabläufe oder auch den Umgang mit dem Nachfolger beeinflussen.

Der Ehevertrag

Es ist ein verbreiteter Wunsch, dass Familienunternehmen auch in der Hand der Familie bleiben sollen und eingeheiratete Ehepartner keine Ansprüche erhalten. Das Unternehmen lässt sich mit einem Ehevertrag schützen, der später immer wieder an sich verändernde Rahmenbedingungen angepasst werden kann – wenn sonst etwa die Ehe scheitert, kann ein Zugewinnanspruch des Ehepartners bestehen, der dann im Zweifel auch aus dem Unternehmenskapital bedient werden müsste. „Der Zugewinnausgleich kann aber auch eine Chance zur Steuerersparnis sein, wenn man ihn gezielt beispielsweise im Rahmen einer ,Güterstandsschaukel‘ einsetzt“, sagt Krüger.

Zu kurzfristig gedacht

Nachfolgeregelungen brauchen Zeit. Ehevertrag, Testament und Notfallkoffer lassen sich schnell gestalten. Doch gerade die Suche nach einem Nachfolger, die Klärung der Übergabe im Familienkreis und die praktische Umsetzung sind keine kurzfristigen Angelegenheiten. „Drei bis fünf Jahre mit entsprechend intensiver Kommunikation im Familienkreis sollte man einkalkulieren“, sagt Lutz Becker. Selbst, wenn ein Kind den Betrieb übernehmen will und es schließlich einsteigt, kann dieser Prozess noch scheitern. „Deswegen braucht man auch einen Plan B und sollte sich mit diesen komplexen Fragen möglichst frühzeitig beschäftigen.“ Krüger widerspricht: „Die Dinge hinauszuschieben, ist nach meiner Erfahrung der größte Fehler. Abschreckendes Beispiel ist der aktuelle Fall des Milliardärs Thiele (Knorr-Bremse, Lufthansa). Der hatte sich ganz auf einen Berater verlassen, ohne klare Regelungen zu verfügen. Nach seinem Tod liegen Familie und der Berater in endlosen Prozessen, und der ehemalige Berater verlangt 225 Millionen Euro Honorar (vgl. ,Spiegel‘-­Bericht). So kann man mit Zögerlichkeit Unternehmen, Vermögen und Familien zerstören. Schlussfolgerung: sofort ein erbrechtliches Konzept aufsetzen. Testamente sind jederzeit einseitig änderbar und können in der weiteren Entwicklung angepasst werden.“ƒ

 

Die volkswirtschaftliche Bedeutung

Laut der ‚Stiftung Familienunternehmen‘ machen ­Familienbetriebe in Deutschland rund 90 Prozent aller Unternehmen aus. Bei ihnen sind 58 Prozent der Beschäftigten tätig, und sie erwirtschaften 52 Prozent des Gesamtumsatzes. Ihr Anteil an den börsennotierten Firmen liegt bei 40 Prozent. Der Umsatz von 94 Prozent aller Familienunternehmen liegt dabei unter 1 Millionen Euro pro Jahr.  Allerdings spielen im internationalen Vergleich auch ­überdurchschnittlich viele von ihnen in der Liga von Großunternehmen mit mehr als 50 Millio­nen Euro Umsatz mit: 46 Prozent dieser Firmen sind  Familienunternehmen. Auch in der Wachstumsdynamik können Familien­betriebe punkten: Eine Studie zu den TOP-500-Familienunternehmen in Deutschland aus dem Jahr 2023 hat die Performance der 500 größten Familienunternehmen mit den 26 nicht familienkontrollierten DAX-Unternehmen verglichen. Die Familienunternehmen weisen dabei in Deutschland von 2011 bis 2020 ein Mitarbeiterwachstum von 25 Prozent auf, während die DAX-Unternehmen auf vier Prozent kommen.

Quelle: Stiftung Familienunternehmen
TOP

entdeckt, entwickelt & erzählt Erfolgsgeschichten