Die Bundesagentur für Arbeit hat mit der Schlechtwetterzeit 2006/2007 ein neues Förderkonzept in der Bauwirtschaft erfolgreich eingeführt.
Durch die Gewährung von Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzender Leistungen in den Wintermonaten konnten schon nach Einführung eine Vielzahl von Entlassungen und Baugewerbe vermieden werden.
Vom 1. Dezember bis 31. März kann Saison-Kurzarbeitergeld für Betrieb des Bauhauptgewerbes, des Dachdeckerhandwerks und des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus gewährt werden. Es soll den Entgeltausfall ausgleichen, sofern aus wirtschaftlichen und / oder Witterungsgründen nicht gearbeitet werden kann und Arbeitszeitguthaben nicht aufzulösen sind.
Die Höhe des Saison-Kurzarbeitergeldes entspricht der des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes: Arbeitnehmer erhalten 60 oder 67 Prozent des um pauschalierte Abzüge geminderten entgangenen Arbeitsentgelts. Arbeitgebern werden die auf das ausgefallene Entgelt entfallenden Beiträge zur Sozialversicherung erstattet.